Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen
In seinem Urteil vom 11.09.2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Datenschutzbehörden den Betrieb eines Facebook-Unternehmensauftritts (Fanpage) untersagen können, wenn die Datenverarbeitung rechtswidrig stattfindet. Diesem Urteil gehen zwei Urteile des europäischen Gerichtshofs zum Thema Facebook voraus. Welche Auswirkungen hat nun die aktuelle Rechtslage für die Betreiber von Fanpages und welches Risiko gehen diese ein, wenn sie die Seiten weiterbetreiben?
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