Datenschutz
Die 4 wichtigsten Argumente, weshalb Sie immer noch über einen externen Datenschutzbeauftragten nachdenken sollten,
obwohl die Sanktionen der Datenschutzbehörden seit Inkrafttreten der DSGVO überschaubar waren:
Bußgelder
Bei allen Arten von Verstößen gegen die Bestimmungen des neuen BDSG oder der DSGVO können die zuständigen Behörden, je nach Art, Häufigkeit und Schwere des Verstoßes, sehr hohe Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR oder bis zu 4 % des Jahreskonzernumsatzes verhängen.
Haftung
Inhaber, Geschäftsführer und Unternehmer können bei grob fahrlässigen Verstößen unter Umständen persönlich haften. So wird beispielsweise die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten, falls dieser für Ihr Unternehmen vorgeschrieben ist, als grob fahrlässiges Verhalten geahndet.
Reputation
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, auch wenn dieser nicht zwingend für Ihr Unternehmen vorgeschrieben sein sollte, sorgt für Vertrauen bei Ihren Kunden, Lieferanten und Kooperationspartnern und ist ein deutliches Qualitätsmerkmal für Ihr Unternehmen.
Zeit
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten spart Zeit. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen keine wertvolle Zeit für die Organisation des Datenschutzes, für die Bearbeitung von Behördenanfragen oder bei Datenschutzverstößen investieren.
Warum Datenschutz mit basucon?
Weil Datenschutz mit basucon anders ist.
Bevor wir unsere Datenschutzpakete auf den Markt brachten, haben wir uns natürlich intensiv mit den gesetzlichen Grundlagen und der Systematik der aktuellen Datenschutzanforderungen beschäftigt.
Wir haben zusammen mit erfahrenen IT-Spezialisten innerhalb unserer Datenschutzverwaltungssoftware basucon-Manager ein System entwickelt, welches die wesentlichen Prozesse anwenderfreundlich automatisiert, verwaltet und beschleunigt.
Nach der Bestellung Ihres persönlichen externen Datenschutzbeauftragten begleiten wir Sie durch unser digitales Audit, gleichen Ihre Angaben ab und stellen Ihnen anschliessend in unserem basucon-Manager alle notwendigen und vorgeschriebenen Dokumente zur Verfügung.
Diese sind individuell auf Sie zugeschnitten, jederzeit anpassbar, und stehen digital, dauerhaft und online zur Verfügung.
Ihr Vorteil:
Sie beschäftigen sich einmal mit dem Thema Datenschutz, halten in der Folge alle Vorgaben ein, und den Rest erledigen wir für Sie!
Datenschutzpakete für kleine- und mittelständische Unternehmen
Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Bereitstellung aller wichtigsten Dokumente in der Datenschutzverwaltungssoftware
Paket S
ab 75,- EUR mtl.
bei niedrigen
Datenschutzanforderungen
beispielsweise für:
Einzelimmobilienmakler
Einzelversicherungsmakler
Einzelunternehmer
aller Branchen
Kleingastronomie
Leistungen:
Datenschutzcheck
Datenschutzerklärungen
Datenschutzkonzept
Grundschulung
Notfallplan
Standard-Verarbeitungstätigkeiten
Verzeichnis der TOM
3 zusätzliche Beratungsstunden pro Jahr
Paket M
ab 112,50 EUR mtl.
bei mittleren
Datenschutzanforderungen
beispielsweise für:
Einzelhändler
Gastronomie
Maklerbüros
Pensionen
Reisebüros
Leistungen:
Datenschutzcheck
Datenschutzerklärungen
Datenschutzkonzept
Grundschulung
Notfallplan
Standard-Verarbeitungstätigkeiten
Verzeichnis der TOM
6 zusätzliche Beratungsstunden pro Jahr
Paket XL
ab 150,- EUR mtl.
bei hohen
Datenschutzanforderungen
beispielsweise für:
Einzelarztpraxen
Handwerksbetriebe
Rechtsanwälte
Steuerberater
Unternehmensberater
Leistungen:
Datenschutzcheck
Datenschutzerklärungen
Datenschutzkonzept
Grundschulung
Notfallplan
Standard-Verarbeitungstätigkeiten
Verzeichnis der TOM
12 zusätzliche Beratungsstunden pro Jahr
Paket PRO
ab 500,- EUR mtl.
bei sehr hohen
Datenschutzanforderungen
beispielsweise für:
Gemeinschaftsarztpraxen
Großhändler
Hausverwaltungen
Hotels
Rechtsanwaltskanzleien
Leistungen:
Auftragsverarbeitungsverträge
Datenschutzcheck
Datenschutzerklärungen
Datenschutzkonzept
Grundschulung
Notfallplan
Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten
Verzeichnis der TOM
ab 36 zusätzliche Beratungsstunden pro Jahr
Wie funktioniert Datenschutz mit basucon?
- Bestellung Ihres Datenschutzbeauftragten
- Freischaltung Datenschutzverwaltungssoftware
- Start Onboarding-Prozess mit digitalem Audit-Fragebogen
- Abgleich digitaler Audit-Fragebogen mit dem/der Verantwortlichen (telefonisch)
- Datengeheimnisverpflichtung Mitarbeiter(innen)
- Meldung Ihres Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde
- Abschlussbesprechung digitaler Audit-Fragebogen mit dem/der Verantwortlichen (telefonisch)
- Auswertung digitaler Audit-Fragebogen
- Datenschutzerklärungen Website und Print
- Verarbeitungsverzeichnis Standard-Verarbeitungstätigkeiten
- Vollzugriff auf alle Dokumente
- Abschlussprüfung vorhandene Auftragsdatenverarbeitungsverträge
- Notfallplan
- Verarbeitungsverzeichnis Individual-Verarbeitungstätigkeiten
- Verzeichnis der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- Vollständiges Datenschutzkonzept
- Beratung, Fortschrittsprüfung, Kontrolle
- Datenschutz-Check
- Tätigkeitsbericht an den/die Verantwortliche(n)
- Überprüfung der Handlungsanweisungen und -empfehlungen
- Audits
- Beantwortung / Bearbeitung von Betroffenen- und Behördenanfragen
- Bearbeitung von Datenschutzverstößen
- Beratung der Mitarbeiter(innen)
- Beratung des/der Verantwortlichen
- Datenschutz-Checks
- Newsletter
- Prüfungen und Kontrolle zum Schutz des Unternehmens
- Schulungen
- Tätigkeitsberichte