Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

basucon GmbH

mit dem Sitz
Röntgenstraße 44 a
86368 Gersthofen

eingetragen beim
Amtsgericht Augsburg HRB 38329

vertreten durch den Geschäftsführer
Dipl.-Kfm. Guido Babinsky

Fon: +49 821 899 473 – 0
Fax: +49 821 899 473 – 99
Mail: office@basucon.de
Web: www.basucon.de

 

Präambel

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche nachfolgend kurz als AGB bezeichnet werden, sind Bestandteil aller Verträge, welche zwischen der basucon GmbH und dem Kunden geschlossen werden.

 

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind die basucon GmbH als Anbieter und ein Kunde im Sinne des § 14 BGB, da die Angebote der basucon GmbH derzeit nur an Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige gerichtet sind und auch nur von dieser Gruppe in Anspruch genommen werden können.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand der Verträge zwischen der basucon GmbH und dem Kunden können aktuell sein:
    1. Dienstleistungen und Veranstaltungen im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung
    2. Beratungs-, Prüfungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich Datenschutz
    3. Ernennung zum externen Datenschutzbeauftragten
    4. Unternehmensberatung
  1. Der tatsächliche Vertragsgegenstand wird abschliessend im individuellen Vertrag zwischen der basucon GmbH und dem Kunden definiert.

 

§ 3 Geltungsbereich

  1. Bei allen Verträgen zwischen der basucon GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden AGB.
  2. Sämtliche Bedingungen des Kunden, die den AGB der basucon GmbH entgegenstehen, diese ergänzen oder von ihnen abweichen, werden von der basucon GmbH nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, außer die basucon GmbH stimmt ausdrücklich und schriftlich zu.
  3. Die basucon GmbH erkennt solche Bedingungen auch dann nicht an, wenn die basucon GmbH in deren Kenntnis einen Auftrag vorbehaltslos ausführt.
  4. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuellste Fassung der AGB.
  5. Schriftlich vereinbarte individuelle Regelungen mit dem Kunden gehen den AGB vor.
  6. Mündliche Vereinbarungen sind ausschliesslich dann gültig, wenn sie von der basucon GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

  1. Alle Angebote der basucon GmbH, auch wenn diesen bereits Produktbeschreibungen, technische Dokumentationen oder sonstige Unterlagen beigefügt sind, sind freibleibend und unverbindlich, außer es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.
  2. Durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Angebots oder eine anderweitige schriftliche Beauftragung unterbreitet der Kunde der basucon GmbH ein verbindliches Vertragsangebot.
  3. Die basucon GmbH hat das Recht, einen Auftrag des Kunden innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Gegenzeichnung und Rückleitung des Angebots an den Kunden anzunehmen. Hierdurch kommt der Vertragsschluss zwischen der basucon GmbH und dem Kunden rechtswirksam zustande.
  4. Auch Aufträge, die der Kunde der basucon GmbH schriftlich oder mündlich erteilt, sind für diesen bindend, wobei die basucon GmbH einen Anspruch darauf hat, dass mündlich erteilte Aufträge durch den Kunden unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
  5. Überdies kommt ein Vertrag zwischen der basucon GmbH und dem Kunden auch dann rechtswirksam zustande, wenn die basucon GmbH mit der Auftragsdurchführung beginnt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die basucon GmbH, in Kenntnis des Kunden, vor einer abschliessenden Einigung über alle Punkte einer Beauftragung mit der Durchführung des Auftrags beginnt, ohne dass der Kunde dem unverzüglich widersprochen hat.

 

§ 5 Vertragslaufzeiten und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeiten der jeweiligen Verträge ergeben sich aus der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der basucon GmbH im individuellen Vertrag.
  2. Die Kündigungsfristen der jeweiligen Verträge ergeben sich aus der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der basucon GmbH im individuellen Vertrag.
  3. Sowohl die basucon GmbH als auch der Kunde sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der die basucon GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
    • durch das Verhalten des Kunden bestehende Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern der basucon GmbH oder Dritten gefährdet werden,
    • der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung eines monatlich vereinbarten Entgelts in Verzug ist,
    • der Kunde insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Nichteröffnung mangels Masse und Insolvenzantragstellung, wobei Zahlungseinstellung oder Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit – gleichgültig aus welchen Grund – der Insolvenz gleichgestellt sind,
    • der Kunde gegen wesentliche Regelungen dieser AGB oder der individuellen Vertragsbestimmungen verstößt.
  1. Jede Kündigung ist schriftlich zu erklären.
  2. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist das Zugangsdatum der Kündigungserklärung.

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle von der basucon GmbH genannten und veröffentlichten Preise sind Nettopreise. Die jeweils aktuell gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
  2. Für den Fall einer Anpassung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird die basucon GmbH ihre Vergütung ab dem Zeitpunkt der Änderung entsprechend anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht erwächst.
  3. Sofern keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden und die Erfüllung eines Auftrages dies erforderlich macht, sind der basucon GmbH, nach vorheriger Freigabe durch den Kunden, folgende Aufwendungen bzw. Kosten zu vergüten bzw. auf Nachweis zu ersetzen:
    1. Materialaufwendungen
    2. Reisekosten und Spesen
      1. Bahnfahrten in der 2. Klasse in Höhe des Flexpreises der Deutschen Bahn
      2. Fahrten mit einem firmeneigenen PKW mit 0,35 EUR/km
      3. Flüge bis zu einer Flugdauer von 4 Stunden in der Economy-Class
      4. Flüge über einer Flugdauer von 4 Stunden in der Business-Class
      5. Mietfahrzeuge der Mittelklasse zu verkehrsüblichen Preisen
      6. Parkgebühren
      7. Taxikosten
      8. Übernachtungskosten in der Kategorie 3 Sterne
      9. Verpflegungsmehraufwand
  1. Bei allen Überschreitungen von vertraglich vereinbarten Budgets muss die basucon GmbH vor der Fortsetzung ihrer Tätigkeit eine Freigabe des Kunden einholen.
  2. Die Rechnungsstellung durch die basucon GmbH erfolgt gemäß den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.
  3. Alle Rechnungen sind, insofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für bestimmte Dienstleistungen auch Vorauskasse für einen vorher bestimmten Zeitraum, für einen vorher definierten Auftragsumfang und/oder auch mittels SEPA-Firmenlastschriftverfahren (SEPA Business to Business Direct Debit bzw. SEPA Direct B2B) vereinbart werden kann.
  5. Alle Rechnungen der basucon GmbH gelten als vom Kunden anerkannt, wenn er ihnen nicht innerhalb von einer Woche schriftlich widerspricht.
  6. Eine Aufrechnung der Forderungen der basucon GmbH durch Forderungen des Kunden setzt voraus, dass diese unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  7. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn sie auf Gegenansprüchen aus demselben Rechtsgeschäft beruhen.
  8. Bei Verzug des Kunden hat die basucon GmbH das Recht, Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 50,00 EUR zzgl. der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
  9. Darüber hinaus entstandene höhere Verzugsschäden sowie sonstige Rechte darf die basucon GmbH ungeachtet dessen geltend machen.

 

§ 7 Leistungsumfang

  1. Alle durch die basucon GmbH zu erbringenden Leistungen werden durch einen individuellen Vertrag mit dem Kunden nach Art, Inhalt und Umfang bestimmt.
  2. Die basucon GmbH behält sich das Recht vor, die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder zu verbessern, insofern der Kunde hierdurch keinen Nachteil hat.
  3. Die basucon GmbH ist zu einer Leistungsanpassung insbesondere dann berechtigt, wenn eine solche auf Umständen beruht, die die basucon GmbH nicht beeinflussen kann, beispielsweise bei Änderungen im Verantwortungsbereich von Dritten oder Änderungen von gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die basucon GmbH trifft hierbei ihre Entscheidungen nach eigenem Ermessen, jedoch unter Beachtung der berechtigten Kundeninteressen und wird den Kunden stets unverzüglich und rechtzeitig über die erforderlichen Anpassungen in Kenntnis setzen.
  5. Sofern zwischen der basucon GmbH und dem Kunden schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist, handelt es sich bei den von der basucon GmbH zu erbringenden Leistungen ausschließlich um Beratungs- und Dienstleistungen; das Bewirken eines bestimmten Erfolgs, auch wirtschaftlicher Art, wird von der basucon GmbH nicht geschuldet.
  6. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in folgender Reihenfolge:
    • der Vertrag mit den detaillierten Leistungsbeschreibungen und Zahlungsbedingungen
    • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung
    • das BGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung
  1. Die basucon GmbH hat das Recht, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte einzusetzen sowie den Auftrag ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben, wenn dadurch schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

 

§ 8 Verschwiegenheit, Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Aufgrund der Tätigkeitsfelder der basucon GmbH erhält sie bei der Erfüllung der Verträge Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Kunden sowie zu personenbezogenen Daten über Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner des Kunden.
  2. Solche Informationen und Daten wird die basucon GmbH sorgsam und vertraulich sowie gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften, hier insbesondere nach den Vorschriften der EU-DSGVO und des BDSG, behandeln.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung liegt nicht vor, wenn die Informationen oder Daten allgemein bekannt sind, öffentlich zugänglich sind oder ohne Verschulden der basucon GmbH bekannt werden, wenn sich die basucon GmbH die geheimhaltungsbedürftigen Informationen eigenständig und ohne Heranziehung von Informationen des Kunden erarbeitet hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Offenlegung verlangt.

 

§ 9 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle sich aus den individuellen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der basucon GmbH ergebenden Entgelte pünktlich zu bezahlen.
  2. Der Kunde garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, in vollem Umfang über sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung notwendigen Rechte zu verfügen und diese im erforderlichen Umfang an die basucon GmbH übertragen bzw. dieser einräumen zu können, ohne dass dadurch Rechte Dritter verletzt werden.
  3. Der Kunde garantiert insbesondere, dass er über alle erforderlichen Rechte des geistigen Eigentums, beispielsweise Urheberrechte, Markenrechte und gewerbliche Schutzrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Umfang befugt ist.
  4. Der Kunde garantiert, dass die von ihm gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch die basucon GmbH sowie eingesetzte Links auf weiteren Seiten nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
  5. Der Kunde garantiert, dass er keine Inhalte übermittelt, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote wie beispielsweise Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz, die guten Sitten oder Rechte Dritter, wie beispielsweise Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, und Datenschutzrechte verstoßen.
  6. Der Kunde garantiert, dass er keine Inhalte übermittelt, die kriegsverherrlichend sind, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, stellt Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dar und gibt ein tatsächliches Geschehen nicht wieder, ohne das ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, die in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie unterlässt sämtliche Eingaben, die Viren, Schadsoftware oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen.
  7. Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für mögliche Rechtsverletzungen haftbar.
  8. Sollte der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen verstoßen, beseitigt er den Verstoß unverzüglich, ersetzt einen der basucon GmbH aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt die basucon GmbH von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes des Kunden gegen die basucon GmbH geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen der basucon GmbH dem Streit auf Seiten der basucon GmbH bei.
  9. Sollte der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen verstoßen, hat die basucon GmbH das Recht, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen.

 

§ 10 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte aber nicht übertragbare Nutzungsrecht an sämtlichen aus den Leistungen der basucon GmbH entstandenen Dokumenten, wodurch das Recht der basucon GmbH, diese Dokumente für betriebseigene Zwecke und künftige Kundenprojekte zu nutzen, jedoch ausdrücklich nicht berührt wird.
  2. Dies beinhaltet insbesondere das Recht des Kunden, das jeweilige Dokument nach eigenem Ermessen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in der gleichen Art und Weise, wie die ursprüngliche Fassung der Ergebnisse und Leistungen, zu verwerten.
  3. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertrags gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil der Leistungen.
  4. Abweichend von den vorgenannten Rechten, endet das Nutzungsrecht des Kunden an erteilten Siegeln oder erstellten Zertifikaten mit dem Ende des Vertrages.
  5. Alle Nutzungsrechte des Kunden stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der zwischen der basucon GmbH und dem Kunden vereinbarten Vergütung.

 

§ 11 Gewährleistung

  1. Die basucon GmbH erbringt alle vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise, dass diese grundsätzlich den vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen.
  2. Die basucon GmbH achtet bei der Erbringung ihrer Leistungen, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, jederzeit auf größte Sorgfalt und Genauigkeit. Allerdings kann die basucon GmbH die Qualität der den Dokumenten und Analysen zugrundeliegenden Daten und Informationen nicht immer umfassend bewerten und diese insbesondere auch nicht beeinflussen. Daher übernimmt die basucon GmbH keine Garantie für die Repräsentativität und Vollkommenheit der gelieferten Ergebnisse, da sie auf bestimmten Annahmen, spezifischen Schätzungen und individuellen Schlussfolgerungen sowie den Angaben des Kunden basieren.
  3. Die basucon GmbH übernimmt keinerlei Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale oder Eigenschaften.
  4. Sollten Mängel auftreten, ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Mangels oder Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen in schriftlicher Form mitzuteilen. § 377 HGB wird insoweit entsprechend angewendet.
  5. Die basucon GmbH erbringt bei vom Kunden nachgewiesenen wesentlichen Mängeln Nacherfüllungen in der Form, dass die basucon GmbH nach eigener Wahl binnen angemessener Frist dem Kunden eine neue mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Dabei stehen der basucon GmbH mindestens zwei Versuche zur Nacherfüllung zu. Ein Anspruch auf Selbstvornahme für den Kunden ist ausgeschlossen.
  6. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten und sonstige ihm nach Maßgabe dieser AGB zugestandenen Rechte geltend machen.
  7. Die basucon GmbH trägt die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nur, sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Mangel tatsächlich vorlag.
  8. Andere Rechte, als die in diesen AGB ausdrücklich bezeichneten, hat der Kunde, soweit im Einzelfall vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, nicht.

 

§ 12 Höhere Gewalt

  1. Sollte der basucon GmbH die Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, schwerwiegenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich sein, sind wir, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informiert haben, nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.
  2. Für den Fall, dass das Hindernis mehr als drei Monate andauert, hat die basucon GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für die basucon GmbH nicht mehr von Interesse ist und sie nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat. Der Kunde wird auf sein Verlangen hin nach Ablauf der Frist darüber informiert, ob die basucon GmbH zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist ihre Leistungspflichten erfüllt.

 

§ 13 Referenzierung

  1. Sofern der Kunde der basucon GmbH vertraglich die Referenznennung erlaubt, ist die basucon GmbH dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Nennung des Ansprechpartners und Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden.
  2. Die Verwendung als Referenz umfasst eine Nutzung auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Social-Media-Kanälen, die die basucon GmbH inhaltlich beherrschen kann, eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensunterlagen, zu Dekorationszwecken in Firmenräumen und auf Fachmessen, -konferenzen sowie bei Ausschreibungen und Präsentationen.
  3. Andere Nutzungen, wie beispielsweise der Einsatz von Zitaten des Kunden oder die ausführliche Leistungsbeschreibung als sogenannte Customer-Success-Story, bedürfen einer separaten Vereinbarung und der vorausgehenden Freigabe durch den Kunden.
  4. Die vorstehende Vereinbarung über die Referenznennung gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung.

 

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle von der basucon GmbH zu erbringenden vertraglichen Leistungen gegenüber dem Kunden ist, sofern rechtlich zulässig, der Sitz der basucon GmbH.
  2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der basucon GmbH und dem Kunden ist, sofern rechtlich zulässig, der Sitz der basucon GmbH.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Für alle zwischen der basucon GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträge und deren Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts.
  2. Alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der basucon GmbH und rechtserhebliche Erklärungen, wie beispielsweise Kündigung, Rücktritt, Mängelrüge oder Aufrechnung, sind nur in schriftlicher Form wirksam. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.
  3. Ist oder wird eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen der basucon GmbH und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Falls sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss diejenige Regelung als zwischen den Vertragspartnern vereinbart, die, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.

 

Stand dieser AGB:

01.01.2023

Version:

23.00